Beitragsordnung

Personenkreis
Aufnahmegebühr
Jahresbeitrag aktive Mitglieder
Jahresbeitrag passive Mitglieder
1. Paare
(verheiratete oder in eheähnlichen Verhältnissen zusammenlebende Mitglieder)
0 € 260,- € 75,- €
2. Familien
(Einzelmitglieder oder Paare inkl. der Kinder, die das 18. Lebensjahr* noch nicht vollendet haben)
0 € 310,- € 75,- €
3. Einzelmitglieder
(die das 18. Lebensjahr* schon vollendet haben)
0 € 170,- € 50,- €
4. Schüler, Studenten, Azubi, Bund, Zivi
(Einzelmitglieder, die das 27. Lebensjahr* noch nicht vollendet haben ohne oder mit geringfügigem eigenen Einkommen)
0 € 80,- € 20,- €
5. Jugendliche Mitglieder
(Mitglieder die das 18. Lebensjahr* noch nicht vollendet haben)**
0 € 50,- € 0 €
6. Ehrenmitglieder entfällt entfällt entfällt
* Für alle Altersangaben gilt als Stichtag der 1.1. des laufenden Kalenderjahres.
** Jugendliche Mitglieder, die das 5. Lebensjahr* noch nicht vollendet haben, werden als passive Mitglieder geführt, sofern sie nicht am Jugendtraining teilnehmen.
 
Weitere Regelungen:
  • Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils zum 1. März eines Jahres als SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe der Gläubiger-ID und der bei der Aufnahme mitgeteilten Mitgliedsnummer. Fällt der 1. März nicht auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
  • Bei Eintritt nach dem 1. Juli ermäßigt sich der erste Jahresbeitrag und die Arbeitsverpflichtung auf 50%. Der Beitrag wird sofort fällig.
  • Für Schnupper-Mitglieder, die ab 1. Juli eintreten, entfällt im ersten Jahr die Arbeitsverpflichtung.
  • Ein Austritt ist nur zum Jahresende möglich. Die Erklärung muss bei der/dem 1.Vorsitzenden spätestens am 31.12. schriftlich vorliegen.
  • Der ermäßigte Beitragssatz für Einzelmitglieder (Personenkreis 4 – Schüler, Studenten, Azubi, Bund, Zivi) ist jährlich bis spätestens 15.02. des laufenden Geschäftsjahres formlos (schriftlich oder per E-mail) zu beantragen und zu begründen.
Arbeitspflicht:
  • In Anlehnung an die Clubordnung §3(4) werden alle aktiven Mitglieder (gem. §2(1) der Clubordnung), die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag 01.01.), zu einer geeigneten Arbeitsleistung eigener Wahl für den Club verpflichtet (z.B. Anlagenpflege, Jugendbetreuung, Patenschaft, Bewirtungsabend etc.).
    Laut dieser Beitragsordnung besteht demnach eine Arbeitspflicht für alle aktiven Mitglieder, die am 1. Januar des laufenden Jahres 16 bis 69 Jahre sind.
  • Die Arbeitspflicht ist auf  7 h/Jahr Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden mit 12,- €/h im 4. Quartal per Abbuchung ohne weitere Mitteilung eingezogen.
  • Die Leistungen, die im Zusammenhang der Ausübung eines Amtes im Vorstand (GfV und ErwV) erbracht werden, werden pauschal mit 7 Arbeitsstunden pro Person und Jahr berücksichtigt.
  • Für die Jugendbetreuung oder ähnlichem legt der GfV den Satz je nach Umfang fest.
  • Für die Übernahme einer Bewirtung/Abend werden 4 Arbeitsstunden berücksichtigt.
  • Die Übernahme einer Hauswoche wird pauschal mit 60.-€/Mitglied (max. 2 Mitglieder/HW), eines Hauswochenendes pauschal mit 30.- €/Mitglied (max. 2 Mitglieder/HWE) beim Einzug der Mitgliederbeiträge im Folgejahr rückvergütet, wenn das Mitglied keine Arbeitsstunden mehr abzuleisten hat. Eine Rückvergütung ist nur bis zur Höhe des Jahresbeitrags möglich.
  • Geleistete Mehrarbeitsstunden oder von nicht arbeitspflichtigen Mitgliedern erbrachte Arbeitsstunden können auf Wunsch innerhalb einer Familie (Eltern, Kinder, (Ehe-)Partner) übertragen werden.

Obige Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.10.2021 beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Leopoldshafen, den 25.10.2021

Der Vorstand