Liebe Mitglieder,
wie aus der neuen Corona-Verordnung hervorgeht, können Tennishallen unter bestimmten Vorraussetztungen genutzt werden.
Bei einer Inzidenz unter 100:
Es dürfen sich in der Tennishalle maximal 5 Personen aus 2 Haushalten gleichzeitig aufhalten.
Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Genesene und Geimpfte Personen werden
nicht mitgezählt.
Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt.
Mit sportlichen Grüßen
Bettina Schlenker
1. Vorsitzende